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Zur Funktion der Fakultätsräte an den Hochschulen

18. Februar 2011 0 Kommentare

Von Lars Kelich

Der Fakultätsrat soll das an der Fakultät gestaltende Gremium sein. Die Beschlüsse des Fakultätsrates werden durch die Studienkommission vorbereitet, in der die Studierenden eine absolute Mehrheit haben.

Die wichtigste Aufgabe dieser beiden Gremien für die Studierenden ist die Erstellung und Änderung von Ordnungen, die das Studium in den einzelnen Fachbereichen an der Fakultät regeln sollen. Diese Ordnungen, in der Regel Studien-, Prüfungs- und Zulassungsordnungen, beeinflussen in erster Linie den Studienverlauf der Studierenden. So macht es beispielsweise einen elementaren Unterschied für die Studierenden, ob sie eine Prüfung lediglich ein Mal oder mehrfach wiederholen dürfen. Da jedoch die professorale Mehrheit des Fakultätsrates am Ende über die Ordnungen zu entscheiden hat, werden die Änderungen, die in der Studienkommission an ihnen vorgenommen werden, belanglos.
Um das zu verändern und eine tatsächliche Einbeziehung der Studienkommission zu gewährleisten, soll die Studienkommission zukünftig ein VETO-Recht in Sachen der Ordnungen gegenüber dem Fakultätsrat haben. Eine solche Änderung ist möglich, denn sie widerspricht nicht der Freiheit von Lehre und Forschung. Einerseits wird die professorale Mehrheit des Fakultätsrates nicht verändert. Andererseits wird dadurch lediglich die tatsächliche Mitsprache der Studienkommission in formalistischen Fragen gewährleistet. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Veranstaltung oder eines Forschungsschwerpunktes bleibt davon unberührt.
Die zweite große Aufgabe des Fakultätsrates ist die inhaltliche Ausrichtung, die sogenannte Entwicklungsplanung einer Fakultät. In dieser Hinsicht soll die Garantie der Freiheit von Lehre und Forschung gestärkt werden, indem festgeschrieben wird, dass diese Entwicklungsplanung durch die Fakultät autonom entschieden wird und nicht durch andere beschlussfassende Gremien der Hochschule verändert werden kann. Demzufolge wird gleichzeitig ein Einfluss auf die Ausgestaltung der Fachbereiche einer Fakultät durch fachfremde Personen ausgeschlossen.
Insgesamt sind die Gremien einer Fakultät durch die beschriebenen Maßnahmen zu stärken. Nur durch diese Veränderungen kann eine Fakultät stark auftreten und gleichermaßen gute Bildung ohne Repression gegenüber ihren Studierenden vermitteln.



 

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